Der KupferschmiedemeisterClemens Klötzer, welcher durch Vertrag vom 24. Dezember 1853 für die Summe von 609 Thl die Anfertigung eines Wasserzubringers
[Nächste Seite] bringers von derselben Construction wie der Düsseldorfer Zubringer übernommen hat, trägt in einem Gesuche vom 26. Juni des Jahres vor, daß er die Anfertigung des Zubringers auf möglichste Verbesserung bedacht gewesen, und daß er demnach ein Werk angefertigt habe, welches sowohl wegen seiner leichteren Handhabung als wegen seiner größeren Solidität und seiner künftigen Unterhaltung, vor dem Düsseldorfer Zubringer bei Weitem vorgezogen zu werden verdiene, wie dies durch technische Gutachten dargethan sei. Hierdurch seien die Kosten des Contractes weit überschritten worden und so habe er nachgewiesenermaßen selbst 1158 Thl 19 Sgr 5 Pf Auslagen gehabt. Da er lediglich das Interesse der Stadt vor Augen gehabt, so hoffe er, daß er zufrieden respective schadlos gestellt werde.Aus den obenangeführten Gründen beschließt Gemeinderath dem p Klötzer statt der Contractssumme von 609 Thl eine erhöhte Summe von 850 Thl für den angefertigten Wasserzubringer auszuzahlen.
actum ut supra