Auf das Gesuch des Communalsteuerdieners Sterk um Zuerkennung einer Entschädigung für unbelohnt gebliebene Dienstleistungen bei uneinziehbaren Communalsteuer , Heizungsgelder-Posten etc bewilligte Gemeinderath demselben eine solche im Betrage von fünfzehn Thlrn aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse.
actum ut supra