Band 50: Eintrag vom  09. Juni 1856 (Nr. 548 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, daß die auf Grund des frühern Ortsstatuts vom 1. August 1853 vorbereitete Gesellen-Krankenlade, deren Statut unterm 9. August 1854 Nr. 5525 I L III L von Königlicher Regierung genehmigt worden, nicht habe ausgeführt werden können, weil inmittelst höhern Orts eine Modifikation des Ortsstatuts angeordnet wurde, in

[Nächste Seite] in Folge dessen auf das Spezial-Statut der Gesellenlade verändert werden mußte, indem unter Andern noch hinzuzufügen war, daß auch Lohn erhaltende Lehrlinge zum Beitritt verpflichtet sind, und die Handwerks- meister die Verpflichtung haben, ein Viertel der Beiträge ihrer Arbeiter zur Ladenkasse zuzu- schießen. Das nunmehr veränderte Spezial- Statut wurde vorgelegt und vom Gemeinderathe genehmigt und vollzogen.

actum ut supra