Der vorsitzende Bürgermeister macht darauf aufmerksam, daß auf dem Hause der Eheleute Christian Mildenberg, welcher in der letzten Sitzung ein Darlehn von 100 Thlr zugesagt worden, wie sich jetzt herausgestellt habe, eine Hypotheken-Inscription von 360 Thlr zu Gunsten eines ver-
[Nächste Seite] verschollenen, nach Amerika ausgewanderten Bruders der Ehefrau Mildenberg hafte, daß die gesetzliche Verschollen-Erklärung dieses Gläubigers erst nach einer bestimmten Frist erfolgen könne, und sowie diese abgelaufen sei, jenes Kapital wieder theilweise an die Eheleute Mildenberg falle. Da letztere zudem statt 100 Thlr nunmehr 150 Thlr zu negociiren wünschen, so frage es sich, ob die Darleihe dennoch vor sich gehen solle.In Erwägung, daß das zu verpfändende Haus einen Werth von mindestens 1 000 Thlr hält, so nimmt die Versammlung keinen Anstand, die Ausleihe von 150 Thlr an Eheleute Christian Mildenberg aus städtischen Fonds zu genehmigen.
actum ut supra