Nach Einsicht der betreffenden Verhandlungen genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß den Eheleuten TaglöhnerChristian Mildenberg und Anna Lieven hierselbst gegen Verpfändung ihres eigenthümlichen Hauses Sct. B No 156 auf der Mühlenstraße als erste Hypothek, eine Summe von hundert Thalern aus disponiblen Substanzgeldern der Stadt dargeliehen werde. Der Zinsfuß sei auf 5 % und die Kündigungsfrist auf sechs Monate festzustellen.
actum ut supra
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