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  • Eintrag 153. Oktober 1853 Auf Grund des § 62 der Gemeindeordnung vom 11. Merz 1850 legte der vorsitzende Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1854 mit dem dazu gehörigen Spezial-Etats unter der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekannt- machung während 14 Tagen zur allgemeinen Ein- sicht auf dem Bürgermeister-Amte schon gelegen habe. Nach Vorschrift des § 57 der Gemeinde-Ordnung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegen- heiten, wonach dieselbe den Gemeinderath ein- lud, zur Berathung und Feststellung des Etats überzugehen. Gemeinderath überwies den Etat der Commis- sion für Finanzwesen zur nähern Prüfung und Berichterstattung. actum ut supra...
  • Eintrag 163. Oktober 1853 Der BäckerJ. H. H. Giesen hierselbst stellt den Antrag, daß die Gemeinde ihm das Gras in der städtischen Pro- menade zu dem Betrage von 21 Thl., den dasselbe auch im laufenden Jahre aufgebracht habe, auf sechs Jahre in Pacht geben möge. Derselbe erwartet die Gewährung seines Gesuchs, weil früher die jährliche Pacht nur 15 Thl 25 Sgr betragen habe, und er überdies sich verpflichten wolle, das Gras zu düngen. Der Bürgermeister wurde autorisirt, mit dem g Giesen zu unterhandeln und zu einem wo mög- lich höhere als dem gebotenen Pachtzinse unter dem Vorbehalt Vertrag abzuschließen, daß derselbe das Gras auf passende Weise zu düngen habe. actum ut supra...
  • Eintrag 173. Oktober 1853 Ein Gesuch des hier eingezogenen HandlungsgehülfenJ. H. Hamacher wird vorgetragen, worin derselbe bittet, das von ihm zu zahlende Einzugsgeld von 30 Thl auf 20 Thl zu ermäßigen, da seine Frau hier geboren sei actum ut supra...