Band 50: Seite  21  

  • Eintrag 24 Nachdem die der Stadt Neuß zugehörigen linksseitigen Erft- ufer im Mühlenbereich zum Theile vom Strom weg- geschwemmt worden, richtete Vorsitzender an den Gemeinde- rath die Frage, ob die Ufer wieder von neuem auf Kosten der Gemeinde zu befestigen seien, worauf Letzterer bemerkt, daß diese Uferinstandsetzung im wesentlichen Interesse der anschießenden Privatgrund- besitzer liege, und daher auf dieselbe auf städtische Kosten nicht eingegangen werden könne. actum ut supra...
  • Eintrag 25 Gemeinderath erwiderte auf das Gesuch der beiden PolizeisergeantenLoewen und Krebs eine Erhöhung ihrer Miethentschädigung vom je 20 Thlr und Bewilligung einer Gehaltszulage, daß die Miethentschädigug für jeden der beiden Petenten vom nächsten Jahre ab von 20 Thlr auf 25 Thlr zu erhöhen, die gleichzeitig bean- tragte Gehaltszulage aber nicht statthaft sei. actum ut supra...
  • Eintrag 2617. Oktober 1853 In Beziehung auf den Beschluß vom 19. vorigen Mona ts, wor- nach der Gemeinderath zu dem Bau einer Fuß- brücke über die Erft bei Grimlinghausen nur die Hälfte der Kostensumme [oberhalb eingefügt:des frühern Anschlages] ad 166 Thlr 26 Sgr 10Pf bewilligt hat, zumal über die Gründe, weshalb von dem Da bereits früher von genannter hohen Behörde entschieden worden, daß die betheiligten Gemein- den Neuß und Grimlinghausen jeder zur Hälfte die Neubau- sowohl als die künftigen Unterhaltungs- kosten zu tragen haben, so sei der Gemeinderath darüber zu vernehmen, ob derselbe im Speziellen gegen das neue Project Einwendungen zu machen zu habe, und in welcher Weise die erforderlichen Baumittel disponibel zu stellen seien. Gemeinderath erwidert hierauf, daß er in soweit gegen das Project Einwendung zu machen finde, als für die Gemeinde Neuß, wie auch schon früher dargethan worden, nicht die Nothwendigkeit vorliege, daß an der fraglichen Stelle überhaupt eine Brücke über die Erft gelegt werde, indem für die in hiesiger Gemeinde wohnenden Ein- wohner bereits zwei nach Grimlinghausen führende Wege mit Brücken über die Erft bestehen, näm- lich die Cölner Straße und der Fußweg über den Nordkanal. Es seien auch nur die Bewohner von etwa zwölf Häusern in hiesiger Gemeinde, welchen durch die Ausführung der gedachten Erftbrücke ein ganz unerheblicher Umweg gespart sei, und hierin bestehe das ganze Interesse, was die Gemeinde Neuß an der projectirten Anlage habe. Der Antrag auf Erbauung der Brücke sei auch nur von der Gemeinde Grimlinghausen ausgegangen, in deren Interesse die Anlage liege. Aus den angeführten Gründen ist Gemeinderath auch heute noch der Ansicht, daß er eine höhere Summe...