Nachdem die der Stadt Neuß zugehörigen linksseitigen Erft- ufer im Mühlenbereich zum Theile vom Strom weg- geschwemmt worden, richtete Vorsitzender an den Gemeinde- rath die Frage, ob die Ufer wieder von neuem auf Kosten der Gemeinde zu befestigen seien, worauf Letzterer bemerkt, daß diese Uferinstandsetzung im wesentlichen Interesse der anschießenden Privatgrund- besitzer liege, und daher auf dieselbe auf städtische Kosten nicht eingegangen werden könne. actum ut supra