Nachdem die der Stadt Neuß zugehörigen linksseitigen Erftufer im Mühlenbereich zum Theile vom Strom weggeschwemmt worden, richtete Vorsitzender an den Gemeinderath die Frage, ob die Ufer wieder von neuem auf Kosten der Gemeinde zu befestigen seien, worauf Letzterer bemerkt, daß diese Uferinstandsetzung im wesentlichen Interesse der anschießenden Privatgrundbesitzer liege, und daher auf dieselbe auf städtische Kosten nicht eingegangen werden könne. actum ut supra
Typ | Flur |
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Typ | Gebäude |
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