Band 50: Eintrag vom  17. Oktober 1853 (Nr. 26)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Beziehung auf den Beschluß vom 19. vorigen Monats, wornach der Gemeinderath zu dem Bau einer Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen nur die Hälfte der Kostensumme [oberhalb eingefügt:des frühern Anschlages] ad 166 Thlr 26 Sgr 10Pf bewilligt hat, zumal über die Gründe, weshalb von dem

[Nächste Seite] dem ersten Kostenanschlage abgegangen worden, von der Gemeinde Grimlinghausen kein Aufschluß ertheilt sei, wurde heute eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 6. des Monats vorgelegt, worin mitgetheilt wird, daß Königliche Regierung den früheren Kostenanschlag über jene Brücke nicht genehmigt habe, weil darnach die Erft auf dem rechtseitigen Ufer durch Erdanschüttung zu sehr eingeschränkt werden würde, und daß demnach ein neuer Anschlag nach Anweisung der Königlichen Regierung aufgestellt worden, wornach die Kosten sich auf 365 Thlr belaufen werden.

Da bereits früher von genannter hohen Behörde entschieden worden, daß die betheiligten Gemeinden Neuß und Grimlinghausen jeder zur Hälfte die Neubau- sowohl als die künftigen Unterhaltungskosten zu tragen haben, so sei der Gemeinderath darüber zu vernehmen, ob derselbe im Speziellen gegen das neue Project Einwendungen zu machen zu habe, und in welcher Weise die erforderlichen Baumittel disponibel zu stellen seien.

Gemeinderath erwidert hierauf, daß er in soweit gegen das Project Einwendung zu machen finde, als für die Gemeinde Neuß, wie auch schon früher dargethan worden, nicht die Nothwendigkeit vorliege, daß an der fraglichen Stelle überhaupt eine Brücke über die Erft gelegt werde, indem für die in hiesiger Gemeinde wohnenden Einwohner bereits zwei nach Grimlinghausen führende Wege mit Brücken über die Erft bestehen, nämlich die Cölner Straße und der Fußweg über den Nordkanal. Es seien auch nur die Bewohner von etwa zwölf Häusern in hiesiger Gemeinde, welchen durch die Ausführung der gedachten Erftbrücke ein ganz unerheblicher Umweg gespart sei, und hierin bestehe das ganze Interesse, was die Gemeinde Neuß an der projectirten Anlage habe. Der Antrag auf Erbauung der Brücke sei auch nur von der Gemeinde Grimlinghausen ausgegangen, in deren Interesse die Anlage liege.

Aus den angeführten Gründen ist Gemeinderath auch heute noch der Ansicht, daß er eine höhere Summe

[Nächste Seite] Summe als den früher bewilligten Beitrag von 83 Th 13 Sgr 5 Pf nicht zusagen könne, vertrauend, daß auch Königliche Regierung nach näherer Kenntniß in der Sachlage es für billig erachten werde, daß die Gemeinde Neuß sich nur mit einem einmaligen Zuschuß betheilige. actum ut supra