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  • Eintrag 47218. Februar 1856 Unter Bezugnahme auf den vorläufigen Beschluß vom 26. vorigen Monats berieth Gemeinderath heute über die etwaige Bewil- ligung eines bestimmten jährlichen Beitrages der Gemeinde für die allgemeine Landesstiftung "National-Dank". Derselbe äußerte seine Ansicht dahin, daß der schöne Zweck des Instituts am zweckmäßigsten zu erreichen sein dürfte, wenn die zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Veteranen erforderlichen Mittel durch Anordnung der Staatsbehörde verhältnismäßig auf sämmtliche Gemeinden repartirt, oder überhaupt mit den Steuern umgelegt würden, zumal bei dem an die Gemeinden gestellten Ansinnen zur freiwilligen Bewilligung von Beiträgen, jedenfalls unverhältnißmäßige Zuschüsse sich ergeben. Aus dem angeführten Grunde glaubte Gemeinderath in seiner Majorität, auf die angesonnenen Beitrags- Bewilligung nicht eingehen zu können. actum ut supra...
  • Eintrag 47318. Februar 1856 Das von dem Bürgermeister-Amte aufgestellte und heute dem Gemeinderathe zur Prüfung vorgelegte Statut einer zu bildenden Fabrikarbeiter wurde der Commission für Armenwesenüberwiesen. actum ut supra...
  • Eintrag 47418. Februar 1856 Der vorsitzende Bürgermeister machte den Gemeinde- rath darauf aufmerksam, daß die Normirung und Erhebung des Einzugsgeldes in mehreren Beziehungen angemessen zu verändern sein möchte. Namentlich erweise es sich nicht als zweckdienlich, daß diejenigen einziehenden Personen, welche in der Klassensteuer unter 2 Thlr veranschlagt sind, das Einzugsgeld bis zur allmähligen Abtragung jährlich mit 1 Thlr einzahlen, wodurch dieselben 20 respective 30 Jahre in den Büchern nachgeführt werden müssen, daß sich auf der andern Seite ein Einzugsgeld von 30 Thl für eine Familie und von 20 Thlr für eine einzelne Person zur Zahlung auf einmal für die Wenigerbemittelten zu hoch herausstelle. Nach vorheriger Berathung äußerte Gemeinderath, wie er ebenfalls eine Modifikation der bezüglichen Reglements über das Einzugsgeld für rathsam erachte, und actum ut supra...