Band 50: Seite  278  

  • Eintrag 47518. Februar 1856 Auf das Gesuch des Communalsteuerdieners Sterkum Zuerkennung einer Entschädigung für unbe- lohnt gebliebene Dienstleistungen bei uneinzieh- baren Communalsteuer , Heizungsgelder-Posten etc bewilligte Gemeinderath demselben eine solche im Betrage von fünfzehn Thlrn aus dem Ex- traordinarium der Stadt-Kasse. actum ut supra...
  • Eintrag 47618. Februar 1856 Der provisorische HülfsverwaltungsdienerMathias Meuterbittet in einem Antrage vom 20. vorigen Mona ts um Zubil- ligung einer Unterstützung für die Kosten der Unterhaltung seines blödsinnigen 18 jährigen Sohnes Friedrich Meuter, dem er aus eigenen Mittel beim besten Willen nicht selbst verpflegen könne. Mit Rücksicht auf die angegebenen Verhältnisse bewilligt Gemeinderath dem Bittsteller, so lange derselbe für die Stadt beschäftigt ist, und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für die Verpflegung seines blödsinnigen Sohnes eine Zulage von monatlich einem Thlr. actum ut supra...