Band 50: Seite  307  

  • Eintrag 5328. Mai 1856 Vorsitzender trägt vor, daß durch die andauernde Krankheit des Polizei-Registrators Schmitz die Nothwendigkeit einge- treten sei, dem Polizei-Amt eine anderweite Büreau- hülfe zu verschaffen, und daß in Folge dessen der Kanzlei- gehülfeMichael Thomas dem genannten Amte provisorisch überwiesen werden. Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und bewilligte dem p Thomas für seine Beschäf- tigung auf dem Polizei-Amte eine Entschädigung von 8 Thlr 10 Sgr monatlich, verhältnißmäßig von 100 Thlr auf's Jahr, aus städtischer Kasse. actum ut supra...
  • Eintrag 5338. Mai 1856 Dem erkrankten Todtengräber Drath wurde in Anbetracht seiner durch die Krankheit herbeigeführte großen Hülfsbedürf- tigkeit, für die Dauer derselben von jetzt an eine monatliche Unterstützungs-Zulage von 4 Thlr zuerkannt. actum ut supra...
  • Eintrag 53419. Mai 1856 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath die permanente Aufnahme der hülfsbe- dürftigen achtzigjährigen Wittwe Mathias Conradsin's Bürgerhospital. actum ut supra...