Vorsitzender trägt vor, daß durch die andauernde Krankheit des Polizei-Registrators Schmitz die Nothwendigkeit eingetreten sei, dem Polizei-Amt eine anderweite Büreauhülfe zu verschaffen, und daß in Folge dessen der KanzleigehülfeMichael Thomas dem genannten Amte provisorisch überwiesen werden. Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und bewilligte dem p Thomas für seine Beschäftigung auf dem Polizei-Amte eine Entschädigung von 8 Thlr 10 Sgr monatlich, verhältnißmäßig von 100 Thlr auf's Jahr, aus städtischer Kasse.
actum ut supra