Band 50: Eintrag vom  23. Juni 1856 (Nr. 556 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über die von dem Kirchen-Vorstande beantragte Aus- führung verschiedener Reparatur-Arbeiten an der Münsterkirche und der Pastorath, beschloß Ge- meinderath über diesen Gegenstand wie folgt: 1. Die Glockenstühle seien nach Bedürfniß zu verstärken; 2. die vorgeschlagene Beschaffung von Unterlagen zur Ver- hütung des Durchschlagens der Glocken bei einem möglichen Herunterfallen derselben, werde nicht für nothwendig erachtet; 3. desgleichen die Verlegung einer Treppe und Ausbesserung einer andern (: der ersten von unten :) im Thurm und Legen eines Stücks Fußboden jedoch sei an der vorhandenen Treppe ein Geländer anzubringen; 4. die sogenannten sieben Löcher seien zumachen zu lassen, dagegen könne die Schließung der Öffnungen an den dem Quirinusthurm zugekehrten Seiten des nörd- lichen und südlichen Ausbaues am Glockenthum unterbleiben; 5. den untere Theil der Schallöcher sei ausfugen und daselbst im Aufsatz zur Verhütung des Eindringens des Regens p anbringen zu lassen; 6. die vier Eckthürmchen auf dem Glockenthurm seien mit Cement ausfugen zu lassen, diese Ausfugung aber auf das Nothwendigste zu beschränken; 7. der Aufgang zu dem Glockenthurm respective des Gewölbes in dem südlichen Ausbaue des letzteren, und das Gewölbe des nördlichen Ausbaues seien von dem daselbst befindlichen Bau- und anderem Schutt p reinigen zu lassen: 8. der Wasseranstrich des Äußern der Pastorath, sowie der Oelanstrich der Fensterrahmen und der Fensterladen und der Thüren im untern Gange werde genehmigt; 9. desgl eichen die Erneuerung der Decke eines Speicher- zimmers an der Pastorath: 10. Die beantragte Anbringung von Dachrinnen an der Westseite der Pastorath wie ebenfalls die neue Belegung des untern Ganges mit Marmorplatten an derselben seien für dieses Jahr noch auszusetzen:

[Nächste Seite] 11. Das Zeigerwerk an der Thumuhr sei in Stand setzen zu lassen, und endlich sei die Beschaffung einer Leiter an der Uhr, die Anbringung von Brettergängen an einigen Stellen in der Umgebung der Uhr und der Reinigung des darüber gelegenen Gebälks von Bauschutt auszuführen.

Die sämtlichen Arbeiten seien näher veranschlagen zu lassen, aber überall auf das Nothwendigste zu beschränken, und mit Ausnahme der Herstellung des Zeigerwerks an der Thurmuhr, welche dem UhrmacherJansen zu übertragen im Wege des Verdings zur Ausführung zu bringen.

actum ut supra