Eintrag 56126. Mai 1856 Vorgetragen wird, daß Königliche Regierung zu dem aufgestellten
Statute einer allgemeinen Unterstützungskasse für Fabrik-
arbeiter hierselbst Folgendes monirt habe:
1. Die in §.1. aufgenommenen Ausschließungs-Bestimmungen
müßten wegfallen und das zweite Alinea auf den Beitritt
zu noch zwei andern Kassen zu beschränken;
2. Die Aufnahme von nicht beitrittspflichtigen Mitgliedern
sei zu beseitigen, weil ihre Mitgliedschaft nachtheilig werden
könne;
3. Zur Erhöhung der Beiträge oder Verminderung der Kassen-
leistungen sei die Genehmigung Königlicher Regierung
vorzubehalten;
4. Der Rendant müsse Caution leisten.
Nach vorstehenden Bemerkungen wurde das Statut
modifizirt und das neue Statut demnach vom Gemeinderathe
vollzogen. actum ut supra...
Eintrag 56226. Mai 1856 Dem Gemeinderathe wird mitgetheilt, daß Königliche Regie-
rung die beschlossene Ermäßigung des Einzugsgeldes
genehmigt habe, inzwischen die Aufstellung eines ander-
weiten, nach einem allgemeinen Muster angefertig-
ten Reglements verlange, in welchem unter Andern
das Einzugsgeld für jede selbstständige Person, gleich
viel ob mit Familie oder Einzelperson, auf einen
bestimmten Betrag festgestellt sei. Indem Gemeinderath das Einzugsgeld für eine
einziehende Familie sowohl als für eine einziehnede Einzel-
person auf 15 Thlr bestimmt, beschließt derselbe, das
neue Reglement nach den Andeutungen der
Königlichen Regierung aufzustellen und zu vollziehen. actum ut supra...
Eintrag 56326. Mai 1856 Gemeinderath genehmigte die am 19. des Monats geschehene
Verpachtung der städtischen Wiese in der Nähe von Hütten's
Weyer vor dem Hammthor, an den Ackerer MatthiasNeidhöfer zur jährlichen Pachtsumme
von 8 Thlr. 25 Sgr. actum ut supra...
Eintrag 56426. Mai 1856 Unter Bezugnahme auf den betreffenden Beschluß vom 8. des Monatswird dem Gemeinderath
ein Schreiben des H. PastorPanzer vorgelesen, in welchem derselbe seinen Wunsch
ausdrückt, daß das von ihm angekaufte und zum
Geschenk Geschenk angebotene ehemalige Kronenberg'sche Hauszum Waisen(hause) respective
Rettungshause bestimmt
und dazu ein passendes Schullokal gebaut werde.
Und um die gute Sache möglichst zu fördern,
erbiete er sich, zu den auf 1400 Thlr veranschlagten
Baukosten noch eine Summe von 1000 Thlr herzugeben. Gemeinderath beauftragte seine
Commission für
städtisches Eigenthum und Bauwesen, das gedachte
Haus zu besichtigen, um vorab zu erfahren, in wie
fern dasselbe sich zur Aufnahme von Waisenkindern
und zur baulichen Einrichtung als Schullokal
eigne. actum ut supra...