Band 50: Seite  309  

  • Eintrag 53826. Mai 1856 Vorgetragen wird, daß Königliche Regierung zu dem aufgestellten Statute einer allgemeinen Unterstützungskasse für Fabrik- arbeiter hierselbst Folgendes monirt habe: 1. Die in §.1. aufgenommenen Ausschließungs-Bestimmungen müßten wegfallen und das zweite Alinea auf den Beitritt zu noch zwei andern Kassen zu beschränken; 2. Die Aufnahme von nicht beitrittspflichtigen Mitgliedern sei zu beseitigen, weil ihre Mitgliedschaft nachtheilig werden könne; 3. Zur Erhöhung der Beiträge oder Verminderung der Kassen- leistungen sei die Genehmigung Königlicher Regierung vorzubehalten; 4. Der Rendant müsse Caution leisten. Nach vorstehenden Bemerkungen wurde das Statut modifizirt und das neue Statut demnach vom Gemeinderathe vollzogen. actum ut supra...
  • Eintrag 53926. Mai 1856 Dem Gemeinderathe wird mitgetheilt, daß Königliche Regie- rung die beschlossene Ermäßigung des Einzugsgeldes genehmigt habe, inzwischen die Aufstellung eines ander- weiten, nach einem allgemeinen Muster angefertig- ten Reglements verlange, in welchem unter Andern das Einzugsgeld für jede selbstständige Person, gleich viel ob mit Familie oder Einzelperson, auf einen bestimmten Betrag festgestellt sei. Indem Gemeinderath das Einzugsgeld für eine einziehende Familie sowohl als für eine einziehnede Einzel- person auf 15 Thlr bestimmt, beschließt derselbe, das neue Reglement nach den Andeutungen der Königlichen Regierung aufzustellen und zu vollziehen. actum ut supra...
  • Eintrag 54026. Mai 1856 Gemeinderath genehmigte die am 19. des Mona ts geschehene Verpachtung der städtischen Wiese in der Nähe von Weyer vor dem Hammthor, an den Ackerer Matthias zur jährlichen Pachtsumme von 8 Thlr. 25 Sgr. actum ut supra...
  • Eintrag 54126. Mai 1856 Unter Bezugnahme auf den betreffenden Beschluß vom 8. d es Monatswird dem Gemeinderath ein Schreiben des H. PastorPanzer vorgelesen, in welchem derselbe seinen Wunsch ausdrückt, daß das von ihm angekaufte und zum Geschenk Gemeinderath beauftragte seine Commission für städtisches Eigenthum und Bauwesen , das gedachte Haus zu besichtigen, um vorab zu erfahren, in wie fern dasselbe sich zur Aufnahme von Waisenkindern und zur baulichen Einrichtung als Schullokal eigne. actum ut supra...