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  • Eintrag 5442. Juni 1856 Gemeinderath genehmigt den vom 31. Mai c. geschehenen Verkauf der diesjährigen Grasnutzung auf den Dämmen vor dem Hessenthore und auf zwei Wegen der städtischen Wiese sowie der Kleebenutzung auf verschiedenen Parzellen, nämlich auf der Wiese an der alten Straße nach dem Rheine und zwischen dem Damme und der Erft in der Nähe des Bassinszum Betrage von überhaupt 518 Thlr 25 Sgr. actum ut supra...
  • Eintrag 5452. Juni 1856 Ein Rescript der Königlichen Regierung vom 7. Mai c. wird vor- gelesen, wornach dieselbe hinsichtlich der Anlage der Zweig- bahn zur Verbindung des Eisenbahnhofes mit dem Erft-Canaledie Ansicht der landräthlichen Behörde theilt, daß es unter den gegenwärtigen Geldverhältnissen ein Leichtes sein würde, das erforderliche Baukapital durch Zeichnungen Seitens Privater aufzubringen, sobald das gegenwärtige Unter- Indem der vorsitzende Bürgermeister dem Gemeinderathe vorstehende Verfügung zur Kenntniß mittheilte, bemerkte derselbe, wiees zu inhibieren seinerseits nicht bedürft hätte... (JeCl) es der Inhibirung seinerseits nicht be- dürfe, da die Ausführung eines bezüglichen Be- schlusses schon dann unterbleiben werde, wenn die Königliche Regierung zur Negociation der Summe, den die Gemeinde nicht disponibel habe, die nach § 45 der Gemeinde-Ordnung erforderliche Genehmigung versage. actum ut supra...