Die Commissionen für städtisches Eigenthum und Bauwesen, welche in Folge des gemeinderäthlichen Beschlusses vom 26. des Monats zu untersuchen habe, ob das Kronenberg'sche Haus in der Michelstraße, wenn dasselbe mittelst eines neuen Anbaues zu einem Waisenund Schulhause aus Privatmitteln eingerichtet würde, in Rücksicht auf Lage und auf das dazu gehörige Terrain zur Aufnahme der Waisenund der betreffenden Schulkinder in der Art geeignet erscheine, daß diese darin unter denselben Bedingungen untergebracht werden dürften, wie dies auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 17. Juli vorigen Jahres bisher in dem Hause des verstorbenen p Dr. Jaeger geschehen ist, haben gedachtes Haus an Ort und Stelle besichtigt, und sind nach ihrem heutigen Referate einstimmung der Ansicht, daß gegen die Lage des Hauses etwas Erhebliches nicht zu erinnern sei, das Haus mit dem dazugehörigen Hof und Garten, so viel Raum zum Ausbau eines zweckentsprechenden Waisen- und Schulhauses darbiete, daß für einen Spielplatz und Garten noch hinlänglich ausreichendes Terrain übrig bleibe, und demnach der Übersiedelung der Waisen
[Nächste Seite] Waisen- und Schulkinder aus dem jetzigen Waisenhause in jenes nach Fertigstellung desselben aus Privat-Mitteln, in Gemäßheit eines vorzulegenden, von dem Gemeinderathe gutzuheißendes Planes, wohl nichts entgegenstehen dürfte. Gemeinderath schloß sich dieser Ansicht an.Gemeindeverordneter Derath erklärte zu Protocoll, daß es nicht Sache des Gemeinderathes sei, zu bestimmen, ob das quest. Haus sich zur Aufnahme der Waisenkinder eigne, daß vielmehr der provisorischeVorstand des Waisenhauses respective die Armen-Verwaltung gehört werden müsse. Nach seiner Privat-Meinung sei das fragliche Haus zu einem Waisenund Schulhause deswegen nicht geeignet, weil solches in einer sehr verrufenen, unmittelbaren Nachbarschaft liege.
actum ut supra