Band 50: Seite  67  

  • Eintrag 876. Februar 1854 Dem Steuer-ExekutorM.H.Sterck, welcher bei Einziehung der städtischen Gefälle mehrere Verluste an Mahn- und Exekutions-Gebühren erlitten hat, wurde auf seinen Antrag und in Berücksichtigung der Theuerung der Lebensmittel eine Remuneration von zehn Thalern bewilligt. actum ut supra...
  • Eintrag 886. Februar 1854 Nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission über den Antrag des Alexianer-Klosters auf käufliche Überlassung eines städtischen Grundstückes hinter jenem Kloster zur Vergrößerung des Klostergärtchens, sprach sich Gemeinderat in Berücksichtigung, daß es sich hier nicht um Abtretung von Gemeinde-Eigen- thum an Private sondern um eine solche an eine öffentliche nützliche Anstalt handelt, sowie daß das gedachte Terrain für das Alexianer-Kloster dringend nöthig erscheint, für die Veräußerung aus, wozu die Feststellung der nähern Bedingungen bis zur künftigen Sitzung vorbehalten bleibt. Auf einen von dem GerberAug. Koenemanneingegebenen Antrag auf ebenmäßige Überlassung des nebenanliegenden städtischen Terrains glaubte Gemeinderath nicht eingehen zu können. actum ut supra...
  • Eintrag 896. Februar 1854 Die von dem StadtrentmeisterStadler gelegte städti- sche Rechnung für das Jahr 1853 wurde dem Gemeinderathe auf Grund des § 65 der Gemeinde- Ordnung zur Prüfung, Feststellung und Ent- lastung mit dem Bemerken vorgelegt, daß sich bei der Revision durch den Gemeindevorstand nichts zu erinnern gefunden habe. Gemeinderath überwies diese actum ut supra...