Band 50: Eintrag vom  6. Februar 1854 (Nr. 88)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission über den Antrag des Alexianer-Klosters auf käufliche Überlassung eines städtischen Grundstückes hinter jenem Kloster zur Vergrößerung des Klostergärtchens, sprach sich Gemeinderat in Berücksichtigung, daß es sich hier nicht um Abtretung von Gemeinde-Eigenthum an Private sondern um eine solche an eine öffentliche nützliche Anstalt handelt, sowie daß das gedachte Terrain für das Alexianer-Kloster dringend nöthig erscheint, für die Veräußerung aus, wozu die Feststellung der nähern Bedingungen bis zur künftigen Sitzung vorbehalten bleibt.

Auf einen von dem GerberAug. Koenemann eingegebenen Antrag auf ebenmäßige Überlassung des nebenanliegenden städtischen Terrains glaubte Gemeinderath nicht eingehen zu können.

actum ut supra