Eintrag 916. Februar 1854 Es wird vom Vorsitzenden bemerkt, daß die Dislokation
des Friedensgerichtslokals aus dem Rathhause in ein
anderes Privat-Gebäude auf Kosten des Staates
in nahe Aussicht stehe, wenn die etwa 15 - 20 Thl
kostende kleine bauliche Einrichtung in dem
neuen Lokale von irgend einer Seite her über-
nommen werden wolle, worauf weder der Eigen-
thümer jenes Lokals noch der Fiskus eingehen zu
können verneine. Um die Entfernung des Friedensgerichtslokals
aus dem Rathhause desto eher möglich zu machen,
autorisirt Gemeinderath den Bürgermeister,
jene nicht erheblichen Kosten auf die Gemeinde-
Kasse zu übernehmen actum ut supra...
Eintrag 926. Februar 1854 Unter Bezugnahme auf den betreffenden Beschluß
vom 1. August 1853 genehmigt Gemeinderath, daß
die Kanal- und Krahnengebühr für die über
Neuß in die Gegend von Gladbach, Rheidt , p zu
versendende Baumwolle, [T???ste] & Farbstoffen
auch für das Jahr 1854 auf 1 respective 2 Pf., im
Ganzen demnach auf 3 Pf pro Centner ermä-
ßigt werde....