Es wird vom Vorsitzenden bemerkt, daß die Dislokation des Friedensgerichtslokals aus dem Rathhause in ein anderes Privat-Gebäude auf Kosten des Staates in nahe Aussicht stehe, wenn die etwa 15 - 20 Thl kostende kleine bauliche Einrichtung in dem neuen Lokale von irgend einer Seite her übernommen werden wolle, worauf weder der Eigenthümer jenes Lokals noch der Fiskus eingehen zu können verneine.
Um die Entfernung des Friedensgerichtslokals aus dem Rathhause desto eher möglich zu machen, autorisirt Gemeinderath den Bürgermeister, jene nicht erheblichen Kosten auf die GemeindeKasse zu übernehmen
actum ut supra