Band 50: Seite  70  

  • Eintrag 93 In Verfolg seines Beschlusses vom 6. des Mona tsdie die Veräußerung des städtischen Terrains hinter dem Alexianer-Kloster-Gärtchen an jenes Kloster betreffend erklärte Gemeinderath sich näher hinsichtlich dieses Verkaufes dahin, daß der Kaufpreis nach dem Vorschlage der betreffenden Com- mission und der bereits hierüber von dem Kloster gemachten Offerte auf einhundert Thaler Pr. Ct. festgestellt, die Einschließung des Terrains mittels Mauern inclusive Bezeichnung der Linie und der vom den Kloster offrirten Ausbesserung des anschießenden Thurmes nach den Angaben der gemeinderäthlichen Commissionund des BauverständigenThomas ausgeführt werde, daß die Quermauer an der Koenemann'- schen Seite mit der Stadt gemeinschaftlich bleiben, ein Ausgang zur Erft ohne ausdrückliche besondre Einwiligung der Stadt unstatthaft sein, und alle Kosten des Verkaufs und der auszuführenden Arbeiten dem Alexianer- Kloster zu Last fallen sollen. actum ut supra...
  • Eintrag 94 Vorsitzender theilte dem Gemeinderathe mit, daß die Königliche Regierung die Annahme des Gemeinde- verordneten-Amtes für Herrn Bau-InspectorWeise mittelst Verfügung vom 31. v origen Monats I L III Nr 337 B genehmigt habe, worauf derselbe den zur Sitzung eingeladenen und erschienen Herrn p Weise mittelst Handschlags in das Amt als Gemeinde- verordneter einführte. a ctum ut supra...
  • Eintrag 95 Gemeinderath nimmt hiernach das Referat der Commission über die Budgets der Pfarrkirche und der Sebastianuskirche respective über die dafür pro 1854 geforderten Zuschüsse entgegen. Für Nach der Ansicht der Commission erscheint die Aus- führung dieser Arbeiten nöthig, und wird daher der gedachte Zuschuß im Betrage von 788 Thl mit dem Vorbehale genehmigt, daß die Arbeiten durch einen Techniker für gut erkannt werden müssen. Dem Budget der Sebastianuskirche gemäß wird für diese Kirche ein Zuschuß von 385 Thl verlangt, welcher hauptsächlich dadurch nothwendig geworden, daß verschiedene außergewöhnliche Reparaturen und Anschaffung im Betrage von 371 Thl 21 Sgr 11 Pf. für genannte Kirche in Vorschlag gebracht werden. Mit Ausnahme der zu 200 Thl veranschlagten neuen Beflurung des Chors der Kirche, werden die übrigen Ausgaben genehmigt, und der beanspruchte Zuschuß demnach auf den reduzirten Betrag von 185 Thl festgestellt. Die neue Chorbeflürung könne dagegen bei den vielen sonstigen außergewöhnlichen Aus- gaben der Stadt, nach der Meinung des Gemeinde- rathes noch einige Zeit ausgesetzt werden. Da dem Vernehmen nach mehrere der fraglichen Anschaffungen und Reparaturen bereits ausgeführt sind, so kann Gemeinderath nicht umhin, dem Kirchen- Vorstande gegenüber sein Befremden darüber aus- zudrücken, daß die Ausführung angeordnet worden, ungeachtet von dem Erzbischöflichen General-Vikariatbei Feststellung der Budgets noch besonders bestimmt wurde, daß die fraglichen Ausgaben jedenfalls an der vorherigen Deckung des Defizits aus Gemeinde- mitteln abhängig sei. Endlich wird bemerkt, daß auch hier die gute Ausführung nach- zuweisen sei. actum ut supra...