Band 50: Eintrag vom  6. Februar 1854 (Nr. 93)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Verfolg seines Beschlusses vom 6. des Monats die die Veräußerung des städtischen Terrains hinter dem Alexianer-Kloster-Gärtchen an jenes Kloster betreffend erklärte Gemeinderath sich näher hinsichtlich dieses Verkaufes dahin, daß der Kaufpreis nach dem Vorschlage der betreffenden Commission und der bereits hierüber von dem Kloster gemachten Offerte auf einhundert Thaler festgestellt, die Einschließung des Terrains mittels Mauern inclusive Bezeichnung der Linie und der vom den Kloster offrirten Ausbesserung des anschießenden Thurmes nach den Angaben der gemeinderäthlichen Commission und des BauverständigenThomas ausgeführt werde, daß die Quermauer an der Koenemann'schen Seite mit der Stadt gemeinschaftlich bleiben, ein Ausgang zur Erft ohne ausdrückliche besondre Einwiligung der Stadt unstatthaft sein, und alle Kosten des Verkaufs und der auszuführenden Arbeiten dem AlexianerKloster zu Last fallen sollen. actum ut supra