Band 50: Seite  89  

  • Eintrag 12120. März 1854 Mittelst Schreiben vom 6. vorigen Monats beantragt das hiesige Bataillons-Commando die Bewilligung einer städtischen Serviszulage für den BüchsenmacherJoseph Kohrmann, welcher bestimmungsmäßig hinsichtlich seines Quartier- bedürfnisses zu den Militair-Personen des Unteroffizier-standes gehöre, und daher berechtigt sei, ein vorschrifts- mäßiges Naturalquartier zu verlangen. Gemeinderath glaubt dem Antrage nicht entsprechen zu können, weil das zur Zeit mit dem KöniglichenBataillons-Commando getroffene Übereinkommen alle quartierberechtigten Manschaften des Stammes betreffe und die Quartier-Entschädigung für den Büchsenmacher, wenn dieser zu jenen Manschaften gehöre, in der mit einbegriffen sei. actum ut supra...
  • Eintrag 12220. März 1854 In Berücksichtigung, daß der HülfsverwaltungsdienerMeuter sich befleißigt, in seiner dienstlichen Führung möglichst zu befriedigen, genehmigt Gemeinderath auf seinen Antrag daß derselbe einstweilen, jedoch unter Vorbehalt jederzeitiger Entlassung bei vorkommenden Dienstversäumungen oder tadelhafter Führung, in seinen bisherigen Funktionen verbleibe actum ut supra...