Band 50: Eintrag vom  20. März 1854 (Nr. 122)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Berücksichtigung, daß der Hülfsverwaltungsdiener Meuter sich befleißigt, in seiner dienstlichen Führung möglichst zu befriedigen, genehmigt Gemeinderath auf seinen Antrag daß derselbe einstweilen, jedoch unter Vorbehalt jederzeitiger Entlassung bei vorkommenden Dienstversäumungen oder tadelhafter Führung, in seinen bisherigen Funktionen verbleibe

actum ut supra