In Veranlassung einer Eingabe der Wwe Martin Abels, die Beantragung der Erlaubniß, die städtische Mauer längs ihrem Garten vor dem Hammthore betreffend, gab die Stadtverordeten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie bereit sei, diese für die Stadt nutzlose Mauer für eine Summe von hundert Thalern käuflich abzugeben. Wolle Wwe Abels auf den Ankauf nicht eingehen, so werde derselben die Herstellung und Erhöhung der Mauer
[Nächste Seite] unter dem Vorbehalte gestattet, daß die Mauer nach wie vor Eigenthum der Stadt bleibe, was Witwe Abels ausdrücklich anzuerkennen habe. actum ut supra