Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß diejenigen 200 Thlr, welche aus der Erft-Einnahme pro 1856 & 1857 auf das für den Erftbau negociirte Capital abgetragen werden sollten, wegen Mangels an Mitteln aber nicht für diesen Zweck habe verwendet werden können, in der städtischen Rechnung als Ausfall respective erspart werden.
actum ut supra