Wie dies gewöhnlich jedes Jahr geschieht, so autorisirte die Stadtverordneten-Versammlung auch für das laufende Jahr, den Bürgermeister, zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben eine Summe bis zu 6000 Thlr bei der städtischen Sparkasse vorschußweise gegen übliche Zinsen zu entnehmen, mit der Maßgabe, daß dieselbe beim Eingang der städtischen Intraden im Monat November zurückerstattet werde.
actum ut supra
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