5. Beschaffung eines Nachens für die Bade-Anstalt.
Da nach der Äußerung des Vorsitzenden ein Nachen miethweise
gegen eine Vergütung von monatlich 2 Thlr zu haben
ist, so wird beschlossen, einen Nachen auf drei Monate
für die Städtische Bade-Anstalt zu miethen.