Der Versammlung wird vorgetragen, daß die dreijährige Frist, für welche die Kosten der hiesigen Telegraphen-Station garantirt worden, mit dem 15. April des Jahres abgelaufen sei, und daß die Königlichen Telegraphen-Direction, falls die Beibehaltung der hiesigen Station gewünscht werde, Seitens der Stadt eine neue Garantie für einen bestimmten Zeitraume ver-
[Nächste Seite] verlange.In Anbetracht, daß durch die hiesigen Kaufmanschaft in ähnliche Weise wie früher, die 885 Thlr betragenden jährlichen Kosten der hiesigen Telegraphen-Station auf die Dauer von drei Jahren vom 15 April des Jahres an, garantirt sind, autorisirt die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister, Namens der Stadt eine neue Garantie-Urkunde auf die genannte Zeit von drei Jahren auszustellen.
actum ut supra