Der Eisendrechsler Stephan Scholten, von hier, welcher sich mehrere Jahre auswärts aufgehalten, und nach seiner Äußerung an keinem andern Ort Domizil erworben hat, bittet um Erlaß des ihm auferlegten Einzugsgeldes, worauf bemerkt wurde, daß Gesuchsteller Nachweis darüber beizubringen habe, daß er anderweitig keine Domizilrechte erlangt.
actum ut supra