5. Bewilligung von Prämien für die Vertilgung von
Maikäfern.
Auf den Vorschlag des Bürgermeisters bewilligte die Versammlung für den obigen Zweck eine Summe bis
zu 50 Thlr mit dem Vorbehalte, daß in ähnlicher Weise
in den andern betreffenden Gemeinden des Kreises
Prämien bewilligt werden.