Der stellvertretende Stab des Landwehr-Bataillons No. 39 theilt in einem Schreiben vom 28. Merz courant mit, wie derselbe die Unterbringung der Infantrie- und Cavallerie-Mannschaften des Landwehrstammes vom 1. Mai courant in selbstermitheten Quartieren angänglich erachtet, wenn die städtische Kasse mit einem monatlichen Kreiszuschusse inclusive für Feldwebel und Wachtmeister von 22 Thlr hinzutrete.
Die jetzige Stärke des Stammes beträgt 1 Feldwebel, 1 Wachtmeister, 1 Bataillonsschreiber, 3 Unteroffiziere, 8 Gemeine, wozu eventuell noch ein stellvertrender Zahlmeister kommt, wofür ein besonderer Serviszuschuß von 2 1/4 q monatlich zu bewilligen wäre.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Bewilligung der obigen Servicezuschüsse, an Stelle der NaturalQuartiere für das laufende Jahre mit der Maßgabe, daß bei etwaiger Vermehrung der Stammmanschaften anderweitiges Übereinkommen vorbehalten bleibe, bei Verminderung derselben aber eine verhältnißmäßige Reduction des Serviszuschusses eintrete.
actum ut supra