Band 52: Eintrag vom  25. Juni 1860 (Nr. 643 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Bestimmung der mit Grummet zu verkaufenden Grasstücke.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, bei dem diesjährigen Grasverkaufe die Section C. mit dem zweiten Schnitte mit verkaufen zu lassen, und überhaupt bei dem Verkauf des zweiten Schnitts oder Grummets zu alterniren.

Gleichzeitig wurde eine Commission bestehend aus den Stadtverordneten C. Thywissen, Kallen,Esser,Dr. Sels und den zuzuziehenden Sachverständigen Werhahn, Pelzer, Carl Reistorf, beauftragt, darüber zu berathen und Vorschläge aufzustellen, wie die schlechteren Stellen der städtischen Wiesen zweckmäßig zu verbessern seien.

actum ut supra.