Eintrag 927. April 1857 Auch im Gesuch von H. Schneider um Erlaß des Einzugsgeldes
eventuell um die Bewilligung der Zahlung in kleinen Raten,
bemerkt Stadtrath, daß der Consequenz wegen hierauf nicht
eingegangen werden könne, vielmehr an dem Reglement respectivean dem betreffenden
früheren Beschlusse festzuhalten sei, wonach
das Einzugsgeld gleich respective aus besonderer Rücksicht in der-
artigen, von dem Bürgermeister zu bestimmenden Raten
abzutragen sind, daß solches am Jahresschluß abbezahlt sei.
Actum ut supra...
Eintrag 107. Mai 1857≠ worauf nur bei
treuer und gewissen-
hafter Pflichterfül-
lung Pensions-
genuß zugesagt ist,...