Es wird ein Schreiben des Comites vom BürgerschützenVerein vorgelegt, worin dasselbe mittheilt, wie es bei Aussicherung des diesjährigen Bürgerschützenfestes auf Schwierigkeiten gestoßen sei, und wie es namentlich darin eine Schwierigkeit finde, daß sein Gesuch wegen Bewilligung eines Zuschusses zu den Festkosten und zu einem Ehrenpreis nicht angenommen worden.
Der heute im Betreff der Feier des Schützenfestes außerordentlich versammelte Stadtrath erhob nach geschehener Diskussion folgenden Antrag zu seinem Beschlusse: "der Herr Bürgermeister werde ersucht sich mit dem Comite dahin in Verbindung zu setzen, damit dasselbe den Beschluß, das Fest nicht zu feiern, wieder zurücknehme, und werde im Falle dieser Zurücknahme, am nächsten Montag eine außerordentliche Sitzung statt finden, in welcher über die Frage wegen Bewilligung eines Ehrenpreises berathen und beschlossen werden soll.
actum ut supra