Band 52: Eintrag vom  06. August 1858 (Nr. 259 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem das Ausscheiden des stellvertretenden für den Provinzial-Landtag Herr Ant. Lambertz zu Gladbach für die mit der Stadt Neuss zu einer Collectivstimme verbundenen Städte für den dritten Stand, eine Neuwahl nothwendig geworden, war heute auf Grund einer höheren Verfügung die Stadtverordneten-Versammlung außerordentlich zusammenberufen, um nach Maßgabe der OberpräsidialInstruction vom 18. Juni 1858 aus ihrer Mitte die Wahl von sechs Wählern ( die Stadt Neuss zählt nach der letzten Aufnahme 998 Feuerstellen, was auf 150 Feuerstellen einen WählerWahler, eine Zahl von sechs Wählern ergibt, vorzunehmen.

Der vorsitzende Bürgermeister las der Versammlung zuerst das Gesetz wegen Anordung der Provinzial Stände für die Rheinprovinz vom 27. Merz 1824, sowie die Allerhöchste Verordnung vom 13. Juli 1827 laut und deutlich vor, und nachdem die Anwesenden auf diese Weise mit dem Zweck der Wahl bekannt gemacht, dieselben auch auf die Wichtigkeit des Geschäftes aufmerksam gemacht worden, diese Weise mit dem Zwecke der Wahl bekannt gemacht, dieselben ersuchte Vorsitzender, zunächst die Wahl derjenigen beiden Personen unter sich vorzunehmen, welche bestimmt sein sollen, gemeinschaftlich mit ihm die Zettel zu öffnen, und diejenigen welche die meisten Stimmen erhalten, als Wähler zu verkündigen. Es wurden hierzu die Stadtverordneten Ibels und Linden gewählt.

Nachdem von der Versammlung bescheinigt worden, daß die Einladung zur heutigen Wahlhandlung in gehöriger Weise Statt gefunden, wurde die Wahl für jeden Wähler einzeln vorgenommen, welche folgendes Resultat ergab.

Bei der ersten Wahl wurden 14 Stimmen abgegeben, waren auf M. Frings 10 Stimmen, " M. H. Schmitz 2 Stimmen " B. H. Derath 1 Stimme " C. Thywissen 1 Stimme fielen. Erstgenannten würde hierdurch als erster Wähler verkündigt. Bei der zweiten Wahl erhielten von 15 Stimmen Fr. Weise 8 Casper Thywissen 5 Balth. H. Derath 1 Stimme Max Heinrich Schmitz 1 Stimme

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Herr q. Weise die absolute Mehrheit erlangt, und wurde als zweiter Wähler proklamirt.

Zur dritten Wahl wurde geschritten, wobei von 15 Stimmen Casper Thywissen 12 Max Heinrich Schmitz 1 H. J. Linden 1 Jacob Ibels 1 erhielten, so daß Ersterer gewählt werden. Herr Casper Thywissen wurde als dritter Wähler proklamiert.

Bei der Wahl des vierten Wählers fielen von 15 Stimmen auf Max Heinrich Schmitz 9 " Dr. Sels 3 " Ibels 1 " Balth. H. Derath 1 " Graeff 1 so daß Ersterer gewählt ist, Herr q. Schmitz wurde als vierter Wähler porklamiert.

Die hierauf vorgenommene Wahl des fünften Wählers hatte das Ergebniß, daß von 15 Stimmen auf B. H. Derath 8 " Dr. Sels 6 " Friedrich Graeff 1 fielen, vornach Ersterer gewählt ist, und als fünfter Wähler verkündigt wurde.

Es wurde die sechste Wahl vorgenommen, wobei von 14 Stimmen auf Dr. Sels 6 Stimmen " Therkatz 6 Stimmen " Linden 1 Stimme " Graeff 1 Stimme fielen. Da eine absolute Majorität nicht erlangt werden, so wurde zwischen den Herren Dr. Sels und Therkatz zu einer engeren Wahl geschritten, welche das Ergebnis lieferte, daß von 15 Stimmen 8 auf Wilhelm Hubert Therkatz 7 Stimmen Dr. Sels fielen. Ersterer ist hierauf gewählt und wurde als sechster Wähler proklamirt.

Hierüber wurde gegenwärtige Verhandlung aufgenommen und vollzogen.

actum ut supra