Band 52: Eintrag vom  20. Juli 1857 (Nr. 47)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem die Wahlzeit der hiesigen Beigeordneten abgelaufen ist, und Königliche Regierung verfügt hat, daß die Wahl neuer Beigeordneten nicht bis zu der bald bevorstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters anstehen könne, dieselbe vielmehr gleich vorzunehmen sei, berieth die Stadtverordneten-Versammlung heute in Gemäßheit des § 28. der Städte-Ordnung zunächst über die Zahl der zu wählenden Beigeordneten. Bei der umfangreichen und ausgedehnten hiesigen Verwaltung entschied die Versammlung sich wiederum für eine Zahl von drei.

Da es wiederholt angeregt worden, in der Person des jetzigen Stadtsecretairs unter Aufhebung des Stadtsecretairstelle einen der Beigeordneten mit Besoldung anzustellen, damit dem Bürgermeister stets jemand zur Seite stehe, welcher sowohl mit dem Verwaltungsgeschäfte als mit den häufig verwickelten, weit verzweigten städtischen Angelegenheiten und den darüber gepflogenen Verhandlungen vertraut sei, und worauf bei verhinderungen oder Abwesenheit des Bürgermeisters immerhin gerechnet werden könne, so wurde auch hierüber berathen, ein näherer Beschluß jedoch bis zur nächsten Sitzung vertagt, worin Seitens des Bürgermeisters näheren Mittheilungen der Bedingungen, unter welchen eine solche Anstellung vorzunehmen wäre, entgegengesehen wird.

Die Wahl des Beigeordneten soll darauf in der darauf folgenden Sitzung Statt finden.

Actum ut supra