Eintrag 8424. September 1857 Der Stadtverordneten-Versammlung wurde der von dem
Bürgermeister aufgestellte Verwendungsplan der Communal-
wegebaumittel pro 1858 vorgelegt, welcher geprüft und
zu 643 Thlr. Fesgestellt wurde. Actum utsupra...
Eintrag 8524. September 1857≠ welche dadurch nach
der Straße zu eine
größere Fronte
erhält, ...
Eintrag 8624. September 1857 Die stadträthliche Commission für Finanzwesen hatte sich in mehr-
reren Sitzungen mit Prüfungen der von dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1856
gelegten städtischen Rechnung befaßt,
und erstattete nachstehenden Bericht: §. 1.Die Übertragung des Rechnungsbestandes
aus dem Jahre §. 2. An Einzugsgeld sind im abgelaufenden Jahre
a. an Beträgen aus dem Jahre 1855 und vorher Th 81 - 5 -
b. an Beträgen aus dem Jahre 1856 Th 294 - " - zu Summa Th 375 - 5 -
eingegangen. Es geht hieraus hervor, daß diese Einnahme für die
Stadt doch noch immer von einiger Bedeutung ist. §. 3. Für den Verkauf von Kartoffeln
an die bedürftigen Einwohner
sind nach Titel 6. Artikel 18. No 8/II. 1607 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. ver-
einnahmt. Es wurden zu diesem Zwecke ausgelegt im
Jahre 1855 Th 1348 - 1 - 6
im Jahre 1856 Th 387 - 27 - " Zusammen Th 1785 - 28 - 6 ,
so daß die Stadt eine Einbuße von 177 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf.
erlitten, wozu an Zinsen von dem aufgenommenen
Capitale noch 58 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. hinzukommen. §. 4.Es sind verschiedene Kaufpreise
eingegangen, welche
vorläufig bei der Provinzal-Hülfskasse deponirt worden.
Bei letzterem Instítute ist gegenwärtig eine Summe
von 1450 Thlr. hinterlegt, deren Hypothekarische Unter-
bringung bis jetzt noch nicht hat bewirkt werden
können. Da die Provinzial-Hülfs-Kasse von den ersten
600 Thlr. nur 3 ½ % und den Mehrgeldern sogar nur
2 ½ % Zinsen vergütet, so hält die Commission es im Interesse
der Gemeinde für zweckmäßig, die obigen 1450 Thlr.
zurückzuziehen und bei der städtischen Sparkasse zu de-
poniren, welche 3 1/3 % Zinsen zahle, und durch anderweite
Unterbringung wiederum im indirecten Vortheile
der Stadt 1 bis 1 2/3 % Zinsen damit verdiene. Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte
zu diesem
Monitum, daß die Zurückziehung der Summe von 1450 Thlr.
aus der Provinzial-Hülfskasse bereits bewirkt sei, die
Deponirung bei der städtischen Sparkasse statt gefunden,
und letztere das Geld schon wieder ausgeliehen habe. §. 5.Die verschiedenen Ausgaben
waren justifizirt und
mit den Belegen genau übereinstimmend. §. 6.bei der Rest-Ausgabe Abth. 6. kommt die
noch nicht abge-
wickelte Auslage für die mit der Gemeinde Grimling-
hausen gemeinschaftlich ausgeführte Erftbrücke vor, wie auch
schon bei früherer Gelegenheit monirt worden, wäre es doch
sehr zu wünschen, daß diese Angelegenheit endlich voll-
ständig regulirt würde. Die Verwaltung dürfte
demnach zu ersuchen sein, hierauf möglichst hinzuwirken. §. 7.Die Ausgabe Titel II.
Artikel 24. ad 96 Thlr. Kosten der Hülfsnachts-
wächter ist vollends erspart worden, weil keine Hülfsnachts-
wächter bestellt gewesen. Da nach Einrichtung der verbes-
serten Straßenbeleuchtung noch weniger die Nothwendigkeit
zur Annahme von Hülfsnachtswächtern eintreten wird, so dürfte
der besagte Credit im nächsten Haushaltungs-Etat wegzu-
lassen sein. Es wurde beschlossen fragliche Ausgaben-Position im künftigjährigen
Etat ausfallen zu lassen. §. 8.Für Unterhaltung der Feuerlöschgerätschaften Titel
II. Artikel 26.
waren nach dem Etat disponibel gestellt Th 300 - " -
Es sind verausgabt worden Th 132 - 29 - 2
so daß erspart sind Th 167 - " - 10
Die Commission schlägt vor, dieser Ersparniß zur Anschaffung
von Schlauchwerk für unsere Lösch-Anstalt zu verwenden,
da es derselben hieran noch mehr oder weniger fehlen dürfte.
Wenigstens werden die vorhandenen Schläuche nicht für alle
Fälle ausreichen. Die Versammlung beschließt, bei Aufstellung des Etats
pro 1858 auf die Anschaffung von neuem Schlauchwerk
Rücksicht zu nehmen. §. 9.Nach Titel IV. der Ausgabe sind im abgelaufenen Jahre 3900
Thlr.
zur Schulden-Amortisation verwendet worden. Eine in Rest-
Ausgabe verrechnete Summe von 1000 Thlr. , welche zur Abtragung
auf das für den Erftbau aufgenommenen Capital bestimmt
war, hat in Wirklichkeit nicht abgeführt werden können,
weil der baare Bestand der Stadt-Kasse die Zahlung
nicht zuließ, und zudem die Capitalien des Erftbaues
nur in größeren Summen ablegbar sind. §. 10.Die Unterhaltung des Neuss-Bergheimer
Communalweges hat
im abgelaufenen Jahr Th. 247 - 10 - "
77 Thlr. 10 Sgr. mehr als etatsmäßig gekostet.
Es sind an Barriergeld für den Antheil der Stadt
eingegangen Th. 189 - 27 - 7
worauf die Wege-Unterhaltung abzüglich dieser Einnahme
nur 57 Thlr. 12 Sgr. 5 Pf. gekostet hat. Der Neuß-Gladbacher Communalweg hat dagegen
im ver-
eichenen Jahre zu der Barriergeld-Einnahme noch Th 285 - 23 - 10
an Unterhaltungskosten erfordert, mithin 135 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf.
über den Etat, und 228 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. mehr als der Neuß- Bergheimer Communalweg.
Bei einer solchen Kostspielig-
keit der Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Communal-
weges fragt es sich, ob es nicht gerathen sei, auf die
künftige Erhebung eines Barriergeldes zu verzichten, oder
aber ob nicht darauf hinzuwirken sein dürfte, bei den
Deputirten-Versammlung der verschiedenen Gemeinden,
eine geringere Kosten-Auslage in ernste Überlegung
zu nehmen, und namentlich den besonderen Aufseherfallen zu lassen, und die gewöhnliche
Wegebeaufsichtigung
den betr. Gemeinden anheimzugeben. Die Versammlung ersuchte den vorsitzenden
Bürgermeister, eine Deputirten-Versammlung, bei
welcher der angeregte Gegenstand zu Sprache gebracht werde,
in Antrag zu bringen. §. 11.Bedeutende Auslagen hat im Jahr 1856 die Unterhaltung
des Erft-Canales nöthig gemacht, indem dafür im
Ganzen Th. 3046 - " - 8
verausgabt wurden. Darunter sind für Bagger-Ar-
beiten allein Th 1680 - 22 - 9
und für Lichterkosten Th 623 - 21 - 11
begriffen. Im Jahre 1855 wurden 327 Thlr. 16 Sgr. 7 ct
für Lichterkosten ausgegeben, und im laufenden
Jahre werden dergleichen Kosten ebenfalls unver-
meidlich sein. Die Stadt wäre zu dergleichen Zahlungen nicht
verpflichtet, wenn der Erft-Canal auf die Normaltiefe
von 2 Fuß unter Nummer Null gebracht wäre,
welche sich am zweckmäßigsten herstellen lassen dürfte,
nachdem der Kanal vorab angemessen erbreitert
worden. Wie die Commission im vorigen Jahre zur Erbrei-
terung des Erft-Canales und zur Abflachung des
Ufers die jährliche Verwendung einer Summe von 500 Thlr.
in Vorschlag gebracht hat, so glaubt dieselbe im Hinblick
auf die immittelst weiterhin gemachten Erfahrungen
nunmehr ferner der Stadtverordneten-Versammlung
proponiren respective zur Beschlußnahme dringend empfehlen
zu müssen, den ganzen Überschuß der Erft-Einnahme
unter einstweiliger Suspendirung der Abtragungen
auf das Erftbau-Kapital, für die nächsten sechs bis
acht Jahre lediglich zur Kanal-Verbesserung zu verwen-
den. Auf diese Weise würde der Erft-Canal in den
gewünschten Zustand gelangen, ohne daß die Stadt
dafür besondere Fonds disponibel zu machen hätte.
Nicht nur wäre dadurch die Schifffahrt gefördert, sondern
es würde der Erft-Kanal auf weniger kostspielig zu
unterhalten sein, und insbesondere die gegenwärtig
nicht unerheblichen Lichterkosten gänzlich vermieden
werden. §. 12.Nachrichtlich die Mittheilung, daß zu dem im Jahre
1855 verausgabten 400 thlr. 2 Sgr. 5 Pf. für den Bau des
Eiskeller im abgelaufenem Jahre noch ferner für diesen
Zweck 138 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf. ausgelegt worden sind, so daß
der Eiskeller im Ganzen 538 thlr. 6 Sgr. 7 Pf. gekostet
hat. §. 13.Die extraordinairen Ausgaben beruhen, so weit die-
selben nicht gewöhnliche, stets wiederkehrende Auslagen
betreffen, auch besondern staträthlichen Beschlüssen, welche
ad marginem der Rechnung überall angezogen sind. §. 14.Die Rechnung ist ordnungsmäßig
aufgestellt, und es sind
die Gefälle zur besten Zufriedenheit beigetrieben, wie der
städtische Hauhalt im Allgemeinen mit vieler Oekonomie
geführt worden. §. 15.die Rechnung liefert folgendes Haupt-Resultat:
A. Einnahme
1. Bestand aus dem Jahre 1855 Th 2800 - 10 - 11
2. Reste aus dem Jahre 1855 Th 95 - 29 - 1
3. Grundrenten Th 81 - 18 - 8
4. Bestimmte Einnahmen, Pachten quaeationirt / Th 13428 - 15 - "
5. Unbestimmte Einnahmen, Ertrag vom Grase
der Erft / Th 20736 - 24 - 10
6. Zinsen von Activ-Capitalien Th 140 - 23 - 2
7. Communalsteuern Th. 19561 - 11 - 3
8. Verschiedene Einnahmen Th 23685 - 9 - 5 Summe aller Einnahmen Th 79758 - 22 - 4
B. Ausgabe
1. Verwaltungskosten Th 2884 - " - 10
2. Polizei-Ausgaben Th 3996 - 19 - 7
3. Steuern & Abgaben Th 1776 - 22 - 9
4. Zinsen und Schulden Th 8791 - 18 - 4
5. Bau- und Unterhaltungskosten Th 12233 - 21 - 9
6. Armen-Pflege Th 13202 - 10 - "
7. Schul- Ausgaben Th 9448 - 6 - 9 Die städtischen Schulden mit Ausschluß der unablös-
baren älteren Renten betragen im Ganzen 90500 Thlr. Endlich bemerkt die Commission,
daß das städtische
Lagerbuch ordnungsmäßig fortgeführt ist, und die bis
zum 1. Mai courant - vorgefallenen Veränderungen darin
nachgetragen sind. Da die Monite mit Rücksicht auf die dazu
ertheilten Erläuterungen und Bemerkungen als
erledigt zu betrachten sind, so beschloß die Stadt-
verordneten-Versammlung, die städtische Rech-
nung pro1856
Th Sgr Pf
in wirkliche Einnahmen zu 73758 - 22 - 4
in wirkliche Ausgabe zu 71909 - 5 - 3
im Bestande zu 1849 - 17 - 1
in Einnahmenreste zu 52 - 24 - 4
in Ausgaben zu 1157 - 15 - "
festzustellen, und darüber die Decharge zu ertheilen. Actum ut supra...