Die stadträthliche Commission für Finanzwesen hatte sich in mehrreren Sitzungen mit Prüfungen der von dem Stadtrentmeister Stadler für das Jahr 1856 gelegten städtischen Rechnung befaßt, und erstattete nachstehenden Bericht:
§. 1. Die Übertragung des Rechnungsbestandes aus dem Jahre
[Nächste Seite] 1856 und der Einnahmereste wie nicht minder die Verrechnung der laufenden Einnahmen waren überall richtig und gaben zu Ausstellungen keine Veranlassung.§. 2. An Einzugsgeld sind im abgelaufenden Jahre a. an Beträgen aus dem Jahre 1855 und vorher Th 81 - 5 b. an Beträgen aus dem Jahre 1856 Th 294 - " - zu Summa Th 375 - 5 eingegangen.
Es geht hieraus hervor, daß diese Einnahme für die Stadt doch noch immer von einiger Bedeutung ist.
§. 3. Für den Verkauf von Kartoffeln an die bedürftigen Einwohner sind nach Titel 6. Artikel 18. No 8/II. 1607 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. vereinnahmt. Es wurden zu diesem Zwecke ausgelegt im Jahre 1855 Th 1348 - 1 - 6 im Jahre 1856 Th 387 - 27 - " Zusammen Th 1785 - 28 - 6 , so daß die Stadt eine Einbuße von 177 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. erlitten, wozu an Zinsen von dem aufgenommenen Capitale noch 58 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. hinzukommen.
§. 4. Es sind verschiedene Kaufpreise eingegangen, welche vorläufig bei der Provinzal-Hülfskasse deponirt worden. Bei letzterem Instítute ist gegenwärtig eine Summe von 1450 Thlr. hinterlegt, deren Hypothekarische Unterbringung bis jetzt noch nicht hat bewirkt werden können. Da die Provinzial-Hülfs-Kasse von den ersten 600 Thlr. nur 3 ½ % und den Mehrgeldern sogar nur 2 ½ % Zinsen vergütet, so hält die Commission es im Interesse der Gemeinde für zweckmäßig, die obigen 1450 Thlr. zurückzuziehen und bei der städtischen Sparkasse zu deponiren, welche 3 1/3 % Zinsen zahle, und durch anderweite Unterbringung wiederum im indirecten Vortheile der Stadt 1 bis 1 2/3 % Zinsen damit verdiene.
Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte zu diesem Monitum, daß die Zurückziehung der Summe von 1450 Thlr. aus der Provinzial-Hülfskasse bereits bewirkt sei, die Deponirung bei der städtischen Sparkasse statt gefunden, und letztere das Geld schon wieder ausgeliehen habe.
§. 5. Die verschiedenen Ausgaben waren justifizirt und mit den Belegen genau übereinstimmend.
§. 6. bei der Rest-Ausgabe Abth. 6. kommt die noch nicht abgewickelte Auslage für die mit der Gemeinde Grimlinghausen gemeinschaftlich ausgeführte Erftbrücke vor, wie auch schon bei früherer Gelegenheit monirt worden, wäre es doch sehr zu wünschen, daß diese Angelegenheit endlich vollständig regulirt würde. Die Verwaltung dürfte demnach zu ersuchen sein, hierauf möglichst hinzuwirken.
[Nächste Seite] Nach der von dem vorsitzenden Bürgermeister hierzu gemachten Bemerkung werde diese Angelegenheit in den ersten Tagen geordnet werden.§. 7. Die Ausgabe Titel II. Artikel 24. ad 96 Thlr. Kosten der Hülfsnachtswächter ist vollends erspart worden, weil keine Hülfsnachtswächter bestellt gewesen. Da nach Einrichtung der verbesserten Straßenbeleuchtung noch weniger die Nothwendigkeit zur Annahme von Hülfsnachtswächtern eintreten wird, so dürfte der besagte Credit im nächsten Haushaltungs-Etat wegzulassen sein.
Es wurde beschlossen fragliche Ausgaben-Position im künftigjährigen Etat ausfallen zu lassen.
§. 8. Für Unterhaltung der Feuerlöschgerätschaften Titel II. Artikel 26. waren nach dem Etat disponibel gestellt Th 300 - " Es sind verausgabt worden Th 132 - 29 - 2 so daß erspart sind Th 167 - " - 10 Die Commission schlägt vor, dieser Ersparniß zur Anschaffung von Schlauchwerk für unsere Lösch-Anstalt zu verwenden, da es derselben hieran noch mehr oder weniger fehlen dürfte. Wenigstens werden die vorhandenen Schläuche nicht für alle Fälle ausreichen.
Die Versammlung beschließt, bei Aufstellung des Etats pro 1858 auf die Anschaffung von neuem Schlauchwerk Rücksicht zu nehmen.
§. 9. Nach Titel IV. der Ausgabe sind im abgelaufenen Jahre 3900 Thlr. zur Schulden-Amortisation verwendet worden. Eine in RestAusgabe verrechnete Summe von 1000 Thlr. , welche zur Abtragung auf das für den Erftbau aufgenommenen Capital bestimmt war, hat in Wirklichkeit nicht abgeführt werden können, weil der baare Bestand der Stadt-Kasse die Zahlung nicht zuließ, und zudem die Capitalien des Erftbaues nur in größeren Summen ablegbar sind.
§. 10. Die Unterhaltung des Neuss-Bergheimer Communalweges hat im abgelaufenen Jahr Th. 247 - 10 - " 77 Thlr. 10 Sgr. mehr als etatsmäßig gekostet. Es sind an Barriergeld für den Antheil der Stadt eingegangen Th. 189 - 27 - 7 worauf die Wege-Unterhaltung abzüglich dieser Einnahme nur 57 Thlr. 12 Sgr. 5 Pf. gekostet hat.
Der Neuß-Gladbacher Communalweg hat dagegen im vereichenen Jahre zu der Barriergeld-Einnahme noch Th 285 - 23 - 10 an Unterhaltungskosten erfordert, mithin 135 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf. über den Etat, und 228 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. mehr als der Neuß-
[Nächste Seite]Bergheimer Communalweg. Bei einer solchen Kostspieligkeit der Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Communalweges fragt es sich, ob es nicht gerathen sei, auf die künftige Erhebung eines Barriergeldes zu verzichten, oder aber ob nicht darauf hinzuwirken sein dürfte, bei den Deputirten-Versammlung der verschiedenen Gemeinden, eine geringere Kosten-Auslage in ernste Überlegung zu nehmen, und namentlich den besonderen Aufseher fallen zu lassen, und die gewöhnliche Wegebeaufsichtigung den betr. Gemeinden anheimzugeben.
Die Versammlung ersuchte den vorsitzenden Bürgermeister, eine Deputirten-Versammlung, bei welcher der angeregte Gegenstand zu Sprache gebracht werde, in Antrag zu bringen.
§. 11. Bedeutende Auslagen hat im Jahr 1856 die Unterhaltung des Erft-Canales nöthig gemacht, indem dafür im Ganzen Th. 3046 - " - 8 verausgabt wurden. Darunter sind für Bagger-Arbeiten allein Th 1680 - 22 - 9 und für Lichterkosten Th 623 - 21 - 11 begriffen. Im Jahre 1855 wurden 327 Thlr. 16 Sgr. 7 ct für Lichterkosten ausgegeben, und im laufenden Jahre werden dergleichen Kosten ebenfalls unvermeidlich sein.
Die Stadt wäre zu dergleichen Zahlungen nicht verpflichtet, wenn der Erft-Canal auf die Normaltiefe von 2 Fuß unter Nummer Null gebracht wäre, welche sich am zweckmäßigsten herstellen lassen dürfte, nachdem der Kanal vorab angemessen erbreitert worden.
Wie die Commission im vorigen Jahre zur Erbreiterung des Erft-Canales und zur Abflachung des Ufers die jährliche Verwendung einer Summe von 500 Thlr. in Vorschlag gebracht hat, so glaubt dieselbe im Hinblick auf die immittelst weiterhin gemachten Erfahrungen nunmehr ferner der Stadtverordneten-Versammlung proponiren respective zur Beschlußnahme dringend empfehlen zu müssen, den ganzen Überschuß der Erft-Einnahme unter einstweiliger Suspendirung der Abtragungen auf das Erftbau-Kapital, für die nächsten sechs bis acht Jahre lediglich zur Kanal-Verbesserung zu verwenden. Auf diese Weise würde der Erft-Canal in den gewünschten Zustand gelangen, ohne daß die Stadt dafür besondere Fonds disponibel zu machen hätte. Nicht nur wäre dadurch die Schifffahrt gefördert, sondern es würde der Erft-Kanal auf weniger kostspielig zu unterhalten sein, und insbesondere die gegenwärtig nicht unerheblichen Lichterkosten gänzlich vermieden werden.
[Nächste Seite] Der vorsitzende Bürgermeister machte hierzu die Bemerkung, daß der Herr Wasserbau-Inspector Grund bereits seit längerer Zeit um Aufstellung eines Projectes zur Verbesserung des Erft-Kanales ersucht sei, und daß der Vorlage desselben ehestens entgegengesehen werden könne. Die Versammlung beschloß demnach eine nähere Berathung und Beschlußnahme bis zur Vorlage des Projectes auszusetzen.§. 12. Nachrichtlich die Mittheilung, daß zu dem im Jahre 1855 verausgabten 400 thlr. 2 Sgr. 5 Pf. für den Bau des Eiskeller im abgelaufenem Jahre noch ferner für diesen Zweck 138 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf. ausgelegt worden sind, so daß der Eiskeller im Ganzen 538 thlr. 6 Sgr. 7 Pf. gekostet hat.
§. 13. Die extraordinairen Ausgaben beruhen, so weit dieselben nicht gewöhnliche, stets wiederkehrende Auslagen betreffen, auch besondern staträthlichen Beschlüssen, welche ad marginem der Rechnung überall angezogen sind.
§. 14. Die Rechnung ist ordnungsmäßig aufgestellt, und es sind die Gefälle zur besten Zufriedenheit beigetrieben, wie der städtische Hauhalt im Allgemeinen mit vieler Oekonomie geführt worden.
§. 15. die Rechnung liefert folgendes Haupt-Resultat: A. Einnahme 1. Bestand aus dem Jahre 1855 Th 2800 - 10 - 11 2. Reste aus dem Jahre 1855 Th 95 - 29 - 1 3. Grundrenten Th 81 - 18 - 8 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten quaeationirt / Th 13428 - 15 - " 5. Unbestimmte Einnahmen, Ertrag vom Grase der Erft / Th 20736 - 24 - 10 6. Zinsen von Activ-Capitalien Th 140 - 23 - 2 7. Communalsteuern Th. 19561 - 11 - 3 8. Verschiedene Einnahmen Th 23685 - 9 - 5 Summe aller Einnahmen Th 79758 - 22 4
B. Ausgabe 1. Verwaltungskosten Th 2884 - " - 10 2. Polizei-Ausgaben Th 3996 - 19 - 7 3. Steuern & Abgaben Th 1776 - 22 - 9 4. Zinsen und Schulden Th 8791 - 18 - 4 5. Bau- und Unterhaltungskosten Th 12233 - 21 - 9 6. Armen-Pflege Th 13202 - 10 - " 7. Schul- Ausgaben Th 9448 - 6 - 9
[Nächste Seite] 8. Kirchen-Ausgaben Th. 782 - 9 - 9 9. Extraordinaria Th. 18227 - 16 - " 10. Rest-Ausgaben Th. 16 - " - Summe 71909 - 5 - 5 Der Bestand am Schlusse des Jahres 1856 war 1849 Thlr 19 Sgr 1 Pf.Die städtischen Schulden mit Ausschluß der unablösbaren älteren Renten betragen im Ganzen 90500 Thlr.
Endlich bemerkt die Commission, daß das städtische Lagerbuch ordnungsmäßig fortgeführt ist, und die bis zum 1. Mai courant - vorgefallenen Veränderungen darin nachgetragen sind.
Da die Monite mit Rücksicht auf die dazu ertheilten Erläuterungen und Bemerkungen als erledigt zu betrachten sind, so beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, die städtische Rechnung pro1856 Th Sgr Pf in wirkliche Einnahmen zu 73758 - 22 - 4 in wirkliche Ausgabe zu 71909 - 5 - 3 im Bestande zu 1849 - 17 - 1 in Einnahmenreste zu 52 - 24 - 4 in Ausgaben zu 1157 - 15 - " festzustellen, und darüber die Decharge zu ertheilen.
Actum ut supra