• Eintrag 423. April 1857 Ein Gesuch der Armen-Verwaltung wird vorgelesen, wodurch dieselbe die Genehmigung beantragt, daß dem ArmenarzteDr. Nix mit Rück- sicht auf den größeren Umfang seines Bezirks für das laufende Jahr eine Gratifikation von 15 Thaler bewilligt, und demnächst den beiden Armenärzten Dr. Nix und Dr. Nebe, welcher letztere im vorigen Jahre an Stelle des nach Crefeld verzogenen Dr. Heckingangetreten ist, die am 1. Januar des Jahres abgelaufenen Verträge einstweilen bis zum Schlusse dieses Jahres erneuert werden. Vom 1. Januar 1858 an werde eine neue Ordnung und Ver- theilung der Armenärztlichen Praxis beabsichtigt. Die Versammlung erklärte sich mit der Bewilligung der Gratifikation von 15 Thaler an quaestionirt Dr. Nix mit der einstweiligen Erneuerung der beiden Verträge bis zum Schlusse des Jahres 1857 mit den Ärzten Dr. Nix & Dr. Nebe einverstanden. Actum ut supra...
  • Eintrag 523. April 1857 Es wurde das Resultat über den Verding des den beiden Krahnen gegenüber, dem Erft-Canal entlang anzulegenden Weges mit- getheilt, nach welchem die gemachten Offerten zu hoch befunden worden, und daher beschlossen wird, einen neuen Verding mit Grund des durch den Herrn Bau-InspectorWeisemodifizirten Straßenanschlages . Die Ausführung des Weges unter gleichzeitiger Herstellung des Stützdammes zwischen dem Hessenthore bis zum Übergange nach dem Hammfeldemittelst der abzutragenden Erde auf freie ursprüngliche Höhe jener nach dem Rappenhöner vom 18. Merz des Jahres sei jedenfalls vorzunehmen. Die Herstellung des Schutzdammes links vom Hessenthore auf sein ursprügliche Höhe gemäß dem Nivellement der quaestioniert Rappenhoener zum 21. Merz dieses Jahres soll indessen nur dann ausgeführt werden, wenn die betr. Kosten jene der Verwendung des übrigen auszuhebenden Erde in nächster Höhe nicht mehr als um 50 bis 60 Reichsthalerübersteigen. Actum ut supra...