Eintrag 323. April 1857 Ein Gesuch der Armen-Verwaltung wird vorgelesen, wodurch dieselbe
die Genehmigung beantragt, daß dem ArmenarzteDr. Nix mit Rück-
sicht auf den größeren Umfang seines Bezirks für das laufende
Jahr eine Gratifikation von 15 Thaler bewilligt, und demnächst
den beiden Armenärzten Dr. Nix und Dr. Nebe, welcher letztere
im vorigen Jahre an Stelle des nach Crefeld verzogenen Dr. Heckingangetreten ist,
die am 1. Januar des Jahres abgelaufenen Verträge
einstweilen bis zum Schlusse dieses Jahres erneuert werden.
Vom 1. Januar 1858 an werde eine neue Ordnung und Ver-
theilung der Armenärztlichen Praxis beabsichtigt. Die Versammlung erklärte sich mit
der Bewilligung der
Gratifikation von 15 Thaler an quaestionirt Dr. Nix mit der einstweiligen
Erneuerung der beiden Verträge bis zum Schlusse des Jahres 1857
mit den Ärzten Dr. Nix & Dr. Nebe einverstanden. Actum ut supra...
Eintrag 423. April 1857 Es wurde das Resultat über den Verding des den beiden Krahnen
gegenüber, dem Erft-Canal entlang anzulegenden Weges mit-
getheilt, nach welchem die gemachten Offerten zu hoch befunden
worden, und daher beschlossen wird, einen neuen Verding
mit Grund des durch den Herrn Bau-InspectorWeisemodifizirten Straßenanschlages . Die
Ausführung
des Weges unter gleichzeitiger Herstellung des Stützdammes
zwischen dem Hessenthore bis zum Übergange nach dem Hammfeldemittelst der abzutragenden
Erde auf freie ursprüngliche Höhe
jener nach dem Nivellement des Kataster-GeometersRappenhöner vom 18. Merz des Jahres
sei jedenfalls vorzunehmen.
Die Herstellung des Schutzdammes links vom Hessenthore auf sein
ursprügliche Höhe gemäß dem Nivellement der quaestioniert Rappenhoener
zum 21. Merz dieses Jahres soll indessen nur dann ausgeführt werden,
wenn die betr. Kosten jene der Verwendung des übrigen
auszuhebenden Erde in nächster Höhe nicht mehr als um 50 bis 60 Reichsthalerübersteigen.
Actum ut supra...