Es wurde das Resultat über den Verding des den beiden Krahnen gegenüber, dem Erft-Canal entlang anzulegenden Weges mitgetheilt, nach welchem die gemachten Offerten zu hoch befunden worden, und daher beschlossen wird, einen neuen Verding mit Grund des durch den Herrn Bau-InspectorWeise modifizirten Straßenanschlages . Die Ausführung des Weges unter gleichzeitiger Herstellung des Stützdammes zwischen dem Hessenthore bis zum Übergange nach dem Hammfelde mittelst der abzutragenden Erde auf freie ursprüngliche Höhe jener nach dem Nivellement des Kataster-Geometers Rappenhöner vom 18. Merz des Jahres sei jedenfalls vorzunehmen. Die Herstellung des Schutzdammes links vom Hessenthore auf sein ursprügliche Höhe gemäß dem Nivellement der quaestioniert Rappenhoener zum 21. Merz dieses Jahres soll indessen nur dann ausgeführt werden, wenn die betr. Kosten jene der Verwendung des übrigen auszuhebenden Erde in nächster Höhe nicht mehr als um 50 bis 60 Reichsthaler übersteigen. Actum ut supra