Auf Vortrag des Bürgermeisters findet die Versammlung nichts dagegen zu erinnern, daß, so weit dies nöthig, für die Ausführung der Volkszählung am 3. Dezember dieses Jahres zuverläßige Personen auf Rechnung der Stadt als Zähler angenommen werden. Die desfallsige Vergütung sei vom Bürgermeister in angemessener Weise zu vereinbaren.
a.u.s.