Band 55: Eintrag vom  11. November 1867 (Nr. 145)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Erftgebühren.

In Folge eines Seitens der Firma Heinrich Carl Mauritz an das Königliche hohe Handelsministerium gerichteten Eingabe um Ermäßigung der Erftcanal-Gebühren von Kohlen, welche gegenwärtig 1 Pfennig pro Centner betragen, nahm die Stadtverordneten-Versammlung Veranlassung, der genannten Firma vom nächsten Jahre ab und zwar vorerst für das Jahr 1868 eine Prämie von 25 % der von demselben entrichteten Canalgebühren zu bewilligen, wenn die KohlenEinfuhr dieser Firma im Ganzen das jährliche Quantum von 25000 Centner erreicht.

a.u.s.

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