Auf ein Gesuch von Joseph Rittus genehmigt die Versammlung, daß derselbe den bereits ausgestochenen Lehm auf dem betreffenden Wiesenstück, das seinem Vorbesitzer Trotzenberg zu dem Ende gegen Entschädigung angewiesen war, wegnehme, wozu demselben eine Frist von zwei Monaten gestattet wird.
actum ut supra