In Veranlassung eines Gesuchs des israelitischen Prediger Dr. Hulisch bewilligte die Versammlung demselben den Erlaß der Hälfte seiner Communalsteuer und zwar aus besonderer Rücksicht und nicht, weil der Genannte als Beamter im Sinne der Städte-Ordnung anerkannt werde.
actum ut supra