Für die bei der Cholera-Krankheit und dem Pocken-Ausbruch in den Jahren 1866 & 1867 geleisteten Dienste sowohl durch die allenthalben vorgenommenen Desinfectionen als sonstige Vorrichtungen, bewilligte die Versammlung dem Heildiener Holter eine Remuneration von 30 Thalern.
actum ut supra