Die Firma Scheffen & Companie in Düsseldorf, welche in dem früheren Therkatz'schen Etablissement vor dem Rheinthore eine Papierfabrik zu errichten beabsichtigt, ist um die Erlaubniß eingekommen, von dem Etablissement, theilweise durch städtisches Eigenthum, einen Abfluß-Kanal bis zur Erft anlegen zu dürfen.
Die Versammlung beschloß der Firma Scheffen & Comp. die Ausführung der Kanal-Anlage unter den nämliche Bedingungen zu gestatten, unter welchen solche im vorigen Jahre der Firma Poensgen & Comp. von der Stadt erlaubt werden.
actum ut supra