Band 55: Eintrag vom  18. April 1867 (Nr. 2)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Stadtverordneten Versammlung beräth heute über die Seitens der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Verwaltung der Stadt gemachten Propositionen hinsichtlich der Dimensionen, welche der anzulegenden Eisenbahn-Erftbrücke vor dem Rheintore, bei der bevorstehenden Ausführung der festen Rheinbrücke zu geben wären. Nachdem der Gegenstand ausführlich erörtert worden, sprach die Versammlung sich dahin aus, daß die Erftbrücke, wenn die Schifffahrt im Erftcanale nicht wesentlich beeinträchtigt werden soll, mindestens auf eine Breite im Lichten von 40 Fuß und auf eine Höhe im Lichten von 36 Fuß vom Null-Punkte ab, auszuführen, und daß zur Erhaltung des Leinenpfades und der sonstigen Communikation für die Lagerplätze p. am linkseitigen Erftufer in dem Eisenbahn-Damme eine Öffnung von mindestens 24 Fuß Breite und 18 Fuß Höhe im Lichten herzustellen sind. Die Versammlung beschloß gleichzeitig wegen dieser Dimensionen noch das Gutachten des Herrn Strombau- Inspector Butzke in Coblenz einzuholen.

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