Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung vom 16. August 1870 genehmigt die Versammlung die Ausleihung eines Kapitals der Hospital-Verwaltung von zweitausend Thaler an die Ehe- und AckerleuteJohann Wilhelm Henzen zu Kaarst gegen erste und alleinige Hypothek auf deren in der Gemeinde Kaarst gelegenes Ackergut von stark 48 Morgen Ländereien. Die Negociirung dieses Kapitals Seitens der Eheleute Henzen geschieht zur Tilgung von Kaufpreisresten, so daß das gestellte Unterpfand dem Hospital für seine Gesammtforderung von 4000 Thlr als erste und alleinige Hypothek dint.
a. u. s.