Dem Gesuch des Verwaltungsdieners Zimmermann um Verbesserung seines Einkommens wird dahin entsprochen, daß demselben für dieses Jahr eine Theuerungszulage von 30 Thalern vom 1. Januar 1872 aber ab ein Gehalt von 200 Thlrn. und freie Wohnung bewilligt wird.
a. u. s.